Mitglied werden
Wir möchten Ihnen von Herzen danken, dass Sie sich entschieden haben, Mitglied der Tieroase Birkenschold zu werden. Ihr Engagement und Ihre Unterstützung ermöglichen es uns, weiterhin ein sicherer Hafen für Tiere in Not zu sein. Durch Ihre Mitgliedschaft tragen Sie maßgeblich dazu bei, dass wir unsere Mission, Tieren ein besseres Leben zu bieten, fortsetzen können. Ihr Beitrag macht einen echten Unterschied, und dafür sind wir unendlich dankbar.
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Wenn Sie Interesse haben, sich bei unserem Verein zu engagieren kontaktieren sie uns gerne oder werden Sie online Mitglied, indem Sie das folgende Formular ausfüllen und absenden.
Mit dem Ausfüllen und Absenden des "Online Mitglieds–Antrages" erteilen Sie der Tieroase Birkenschold für Tiere in Not e.V. eine Einzugsermächtigung. Falls Ihr Konto nicht ausreichend gedeckt sein sollte, ist Ihr Geldinstitut nicht verpflichtet den Betrag einzulösen.
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Ich erkläre mit dem Absenden dieses Formulars meinen Beitritt zum Verein Tieroase Birkenschold – für Tiere in Not e.V.
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Der Mindestbetrag der Mitgliedschaft beträgt:
Einzelpersonen: 40,00 Euro/Jahr
Familien: 60,00 Euro/Jahr
Juristische Personen/Firmen: 100,00 Euro/Jahr

Anmerkungen:
-> Kreditinstitut wird automatisch ermittelt
-> Spenden per Bankeinzug aus dem
Ausland sind nicht möglich
-> Hier können sie die Satzung des Vereins
einsehen
-> Die "Tieroasen–Mitgliedschaft" sowie die
Einzugsermächtigung kann jederzeit und
ohne Angabe von Gründen widerrufen
werden
-> Mit der Mitgliedschaft erklärt ihr euch bis
auf Widerruf einverstanden, dass der von
euch zu leistende Beitrag für die
„Tieroase Birkenschold – für Tiere in Not
e.V.“ in den ersten 3 Monaten eines jeden
Kalenderjahres bzw. nach Beitritt von
folgendem Konto abgebucht und an die
Tieroase Birkenschold überwiesen wird
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Spendenquittungen:
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​Die Tieroase ist vom Finanzamt als besonders förderungswürdig anerkannt und als gemeinnütziger Verein eingetragen. Dadurch dürfen wir Spendenquittungen ausstellen.
Bis zu einer Spendensumme von 200,00 Euro pro Einzelspende genügt den Finanzbehörden jedoch ein sogenannter “vereinfachter Spendennachweis”:
Anstatt einer Spendenbescheinigung, nach amtlichem Muster, reicht die Buchungsbestätigung der Bank (oder Ausdruck beim Onlinebanking) sowie zusätzlich ein Beleg des Empfängers mit bestimmten Pflichtangaben.
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Einen Vordruck für den vereinfachten Spendennachweis, den Sie zusammen mit dem Einzahlungsbeleg bei Ihrem Finanzamt einreichen, können Sie hier downloaden.